Neu sind die Ratsberichte unseres Gemeinderats hier unter in der Kategorie /politik/gemeinderat/ratsbericht/ zu finden. Die früheren Ratsberichte sind bis auf weiteres unter https://marc.waeckerlin.org/politik/winterthur/ratsbericht/index verfügbar.
Traktanden
Nr. | Geschäftsart | Bezeichnung | Geschäfts-Nr. | Position Pirat Marc Wäckerlin | ||
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2. | Dringliche Interpellation | Gemeinderätliche Ausführungserlasse zur neuen Gemeindeordnung | 2021.23 | Der Stadtrat hat die notwendige Zeit für die politische Diskussion unterschätzt und sich verplant. | ||
3. | Verordnung / Rechtserlass | Umsetzung des Konzepts Parkraumplanung und Anpassung relevanter Erlasse: Erlass von drei neuen Verordnungen zur Parkplatzbewirtschaftung (ME.14.34) | 2019.130 | Nein! Und nein zu allen Verschlechterungen zu Laster des Gewebes, der Einwohner oder deren Besucher. | ||
4. | Übrige Geschäfte | Fragestunde vom 19. April 2021 | 2021.21 |
Gemäss S.63 Planungs und Baugesetz des Kantons Zürich, § 275 Abs. 2 gilt: «Dachgeschosse sind Geschosse mit einer Kniestockhöhe bis 1,5 m»
Diese Regelung gilt seit dem 1. März 2017, nach einer interkantonalen Harmonisierung der Begriffe, bei denen die Bemessung des Kniestocks neu definiert wurde (gemessen wird neu ab Fassadenflucht vom Dach des letzten Vollgeschosses nach oben, bis zur oberen Kante des Daches, aber es gilt neu 1,5m, nicht mehr 0,9m gemessen 40 cm von der Wand nach innen unter dem Dach).
Selbiges gilt für Dachaufbauten (z.B. Lukarnen), die früher nur 1/3, neu aber 1/2 der Fassadenbreite ausmachen dürfen.
Dennoch wird in Winterthur gemäss der für Oberwinterthur und Seen zuständigen Stelle noch immer die alte Regelung. In Winterthur gibt es allerdings nach meiner Recherche keine eigene Regelung. Es wäre somit kein Problem, die neue
Regelung direkt anzuwenden.
Von der Verwaltung erhielt ich hingegen die Antwort: «Sie beziehen sich auf die neue PBG – Verfassung, welche in Winterthur noch nicht harmonisiert ist. In Winterthur gelten die gesetzlichen Bestimmungen der alten bzw. heute gültigen PBG – Verfassung sowie der heute gültigen BZO. Die Harmonisierung der neuen Verfassung wird erst in ein paar Jahren vollzogen sein.»
Das verstehe ich nicht. Daher meine Frage:
Was genau fehlt noch, wo klemmt es und warum kann Winterthur das aktuelle kantonale Gesetz nicht 1:1 direkt anwenden, überall da, wo keine abweichende lokale Regelung vorliegt? Welche parlamentarischen Mittel könnten das Verfahren beschleunigen?
Antwort von Christa Meier: «Antwort war korrekt. Die Anwendung bedingt, dass die Gemeinden ihre BZO anpassen. Dies muss innert 8 Jahre nach Inkrafttreten (März 2017) passieren. Frist bis Februar 2025. Das Baudepartement arbeitet daran, um die BZO vor Ende der Frist anpassen zu können. Schneller geht nur mit ganz ganz vielen neuen Stellen!»
Leider kann man nicht nach haken! Was genau hat das Baudepartement von 2017 bis heute gemacht, und wann planen sie einen Antrag an das Parlament zu stellen? Werden sie wieder dem Gemeinderat die Vorlage viel zu spät unterbreiten, und ihn nachher beschuldigen schuld zu sein, dass die Stadt ihre Pflichten nicht rechtzeitig erfüllt?!?
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